Januar 2025

 

 

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/2027

 

 

In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger

für das Schuljahr 2026/2027 an folgendem Termin statt:

 

03.02-14.02.2025

 

nach Terminvergabe lt. persönlichem Einladungsschreiben.

(wird an die betreffenden Eltern im Januar verschickt)

 

 

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, die Kitabescheinigung und der Impfpass

(Maserschutzgesetz) vorzulegen.




Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz: Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres

(siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund
ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet
die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.

 



 

Die Anmeldung der Kann-Kinder für die Einschulung in 2025 an unser Grundschule erfolgt im Zeitraum vom 03.02.-14.02.2025.

Bitte sprechen Sie vorab einen Termin mit uns ab.

 

Das Kind ist bei der Schuleinschreibung persönlich vorzustellen.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und Bescheinigung über den Kindergartenbesuch des Kindes und den Impfpass (wg. Nachweis Masernschutzimpfung).

 


Textauszug Schulgesetz (SchulG)
  • 58
    
     Vorzeitige Aufnahme,
    
     Zurückstellung vom Schulbesuch
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.

Textauszug Grundschulordnung 
  • 10 
    
     Anmeldung zum Schulbesuch 
    
     (1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden.

 

(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.


 

Januar 2025

 

Schulbuchausleihe RLP

Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2025/2026

Für das Schuljahr 2025/2026 erhalten die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger (für unsere Grundschule ist das die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land) gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Abgabefrist ist der 17. März 2025.

Die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.

Die Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr erhalten die Schülerinnen und Schüler im Mai 2025.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schulbuchausleihe und die Anträge zum Download: https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html

 



 

Januar 2025

 

Allgemeine Elterninformation:

Bei kritischen Wetterverhältnissen gilt generell:

Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Wir bitten darum, die Kinder über SCHOOLFOX zu entschuldigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen max. 15 Minuten an der Haltestelle warten. Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause verbleiben können, werden in der Schule betreut. Lehrkräfte müssen ihren Dienst antreten, außer bei witterungsbedingter Schulschließung.
 
Die Schulleitung beurteilt die Witterungs- und Gefährdungsverhältnisse vor Ort und entscheidet nach den örtlichen Gegebenheiten, ob eine Schulschließung notwendig erscheint oder nicht. Fällt die Entscheidung, dass die Schule am nächsten Tag geschlossen wird, ist Folgendes zu beachten: Der Schulelternbeirat muss zustimmen und alle Eltern müssen vorab informiert werden.
 
Der Verkehrsverbund Region Trier gibt auf seiner Homepage aktuelle Verkehrsmeldungen an, die seitens der zuständigen Verkehrsunternehmen bei witterungsbedingten Fahrtausfällen und/oder Verspätungen eingestellt werden. Diese finden Sie über den unten aufgeführten Link.
 
Erscheint ein roter Balken mit Warndreieck und dem Schriftzug „aktuelle Verkehrsmeldungen“ wissen Sie, dass im Verbundgebiet des VRT mit witterungsbedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Durch Klicken auf den Balken können Sie sich genauer informieren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich dabei um Momentaufnahmen handelt, die sich jederzeit ändern können.
 
Die Meldungen dienen daher lediglich als Orientierungshilfe.
 


Dezember 2024

 

 

Liebe Eltern.

 

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien (Freitag, 20.12.2024) endet der Unterricht für alle Klassen zur gewohnten Zeit. Die Nachmittagsbetreuung findet wie immer statt.

 

Der erste Schultag nach den Ferien ist am Donnerstag, 09.01.2025

 

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir erholsame und besinnliche Advents- und Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr 2025.

 

Ihr Team der Grundschule Neidenbach

 



 

 

Oktober 2024

 

 

 

Liebe Eltern,  

 

nun stehen schon ganz bald die ersten Ferien für dieses Schuljahr an und dies ist die Gelegenheit noch einige Informationen loszuwerden.

 

Hausschuhe

 

Die kalte und nasse Jahreszeit hat begonnen. Die Kinder haben warme Schuhe an und toben in den Pausen gerne draußen und die Schuhe werden schon mal schmutzig oder nass. Bitte geben Sie Ihren Kindern für die Unterrichtszeit Hausschuhe mit zur Schule, falls nicht bereits geschehen.

 

Sankt Martin und Laternenbasteln

 

Der diesjährige Martinsumzug findet am 8.11.24 statt. Er startet mit einem kleinen Gottesdienst in der Kirche. Im Anhang finden sie die Einladung des Fördervereins.

 

Dafür brauchen wir vorher noch Laternen. Das Basteln findet wie bereits mitgeteilt am 11.10.24 statt.

 

Betreuung

 

Natürlich interessiert es Sie, wie es mit der Betreuung weitergeht. Hier gibt es eine gute Nachricht: Die VG hat eine 2. Betreuungskraft gefunden und eingestellt.

 

Allerdings fehlt die Frühbetreuung noch immer. Deshalb der Appell an Sie: Hören Sie sich bitte in Neidenbach um, wer für diese kleine, aber für uns sehr wichtige Aufgabe in Frage käme.

 

Außerdem noch einmal der Hinweis, dass es aus organisatorischen Gründen wichtig ist sich in der vorherigen Wochen auf Betreuungstage festzulegen und diese Hildegard mitzuteilen.

 

Termine

 

Am 18.12.24 planen wir einen weihnachtlichen Projekttag mit den Vorschulkindern der Kita Neidenbach. Gerne nehmen wir hierfür Projektvorschläge entgegen.

 

Herbstferien

 

Die Herbstferien beginnen am 14.10.2024 und enden am 25.10.24. Der erste Schultag nach den Herbstferien ist Montag, 28.10.2024.

 

 

Für die Hilfe bei unserem Apfelprojekttag, beim Laternenbasteln und bei den Martinsvorbereitungen möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

 

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir erholsame und entspannte Ferientage!

 

Freundliche Grüße

Judith Meyers

 

 



 

 

September 2024

 

Vorstand Förderverein

 

 

August 2024

 

Herzlich Willkommen im Schuljahr 2024/2025 !

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