Dezember 2022

 

Weihnachtsferien 23.12.22 - 02.01.23

 

Liebe Eltern.

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien (Donnerstag, 22.12.2022) endet der Unterricht für alle Klassen zur gewohnten Zeit. Die Nachmittagsbetreuung findet wie immer statt.

 

Zum Vormerken:

Im Januar 2023 finden die Schüler-Eltern-Lehrergespräche (Klasse 2, 3 und 4) statt. Die Klassenlehrerinnen werden Sie über die Termine informieren.

 

Die Halbjahreszeugnisse für die Klasse 3 und 4 werden am 27.01.2023 ausgeteilt. An diesem Tag ist für ALLE Kinder der Schule um 12.10 Uhr Schulschluss. Die Nachmittagsbetreuung findet wie immer statt.

 

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir erholsame und besinnliche Advents- und Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr 2023.

 

Der erste Schultag nach den Ferien ist am Dienstag, 03.01.2023

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Rapp

Schulleiter



 

Dezember 2022

 

Neue Busfahrpläne ab 12.12.2022

 

 

November 2022

 



 

Oktober 2022

 

 

Liebe Eltern.

 

Am Freitag, 14.10.2022 ist der letzte Schultag vor den Herbstferien.

 

Schulschluss ist am Freitag für alle Schüler zum regulären Unterrichtende.

Die Betreuung wird an diesem Tag wie gewohnt  stattfinden. 

 

Der erste Schultag nach den Herbstferien ist Mittwoch, 02.11.2022

 

Wir wünschen allen Familien schöne und erholsame Herbstferien.

 

 

 



 

Herzlich willkommen im Schuljahr 2022/2023!

 

September 2022

 

Neues von unserem Schulsozialarbeiter

 

Juli 2022

 

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/2024

 

 

In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger

für das Schuljahr 2023/2024 an folgendem Termin statt:

 

26.-30.09.2022

 

nach Terminvergabe lt. Einladungsschreiben.

(wird an die betreffenden Eltern im August verschickt)

 

 

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfpass

(wg. neuem Maserschutzgesetz) vorzulegen.




Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz: Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres

(siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund
ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet
die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.

 



 

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