In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2025/2026 an folgendem Termin statt:
17.06. - 28.06.2024
nach Terminvergabe lt. Einladungsschreiben.
(wird an die betreffenden Eltern im April verschickt)
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfpass
(Maserschutzgesetz) vorzulegen.
Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz: Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres
(siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund
ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet
die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.