Januar 2024

 

Zeugnisausgabe

 

Die Halbjahreszeugnisse werden am Freitag, dem 26.01.24 ausgeteilt. An diesem Tag endet wie jedes Jahr der Unterricht für alle Kinder um 12.05 Uhr.

 

Die Nachmittagsbetreuung findet wie gewohnt statt.

 

Die Schüler der 4. Klassen erhalten zudem die Empfehlungsschreiben der Grundschule.

 

Im 2. Schuljahr findet ein protokolliertes Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch statt. Ein gesondertes Zeugnis gibt es in dieser Klassenstufe nicht. Auch zum Halbjahr der Klassenstufe 3 und 4 wird ein Gespräch verbindlich durchgeführt. Es wird wie das LES in Klassenstufe 2 protokolliert. Zusätzlich zum LES wird in diesen Klassen ein Halbjahreszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen in Form von Noten beurteilt werden. Das erste Schuljahr erhält noch keine Zeugnisse.

 

Zur Erinnerung: Am Freitag nach Weiberdonnerstag, 09.02.24, Rosenmontag, 12.02.24 und Veilchendienstag, 13.02.24 sind bewegliche Ferientage.

 



 

Januar 2024

 

Allgemeine Elterninformation

 

Bei kritischen Wetterverhältnissen gilt generell:

 
 
Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Wir bitten darum, die Kinder über SCHOOLFOX zu entschuldigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen max. 15 Minuten an der Haltestelle warten. Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause verbleiben können, werden in der Schule betreut. Lehrkräfte müssen ihren Dienst antreten, außer bei witterungsbedingter Schulschließung.
 
Die Schulleitung beurteilt die Witterungs- und Gefährdungsverhältnisse vor Ort und entscheidet nach den örtlichen Gegebenheiten, ob eine Schulschließung notwendig erscheint oder nicht. Fällt die Entscheidung, dass die Schule am nächsten Tag geschlossen wird, ist Folgendes zu beachten: Der Schulelternbeirat muss zustimmen und alle Eltern müssen vorab informiert werden.
 
Der Verkehrsverbund Region Trier gibt auf seiner Homepage aktuelle Verkehrsmeldungen an, die seitens der zuständigen Verkehrsunternehmen bei witterungsbedingten Fahrtausfällen und/oder Verspätungen eingestellt werden. Diese finden Sie über den unten aufgeführten Link.
 
Erscheint ein roter Balken mit Warndreieck und dem Schriftzug „aktuelle Verkehrsmeldungen“ wissen Sie, dass im Verbundgebiet des VRT mit witterungsbedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Durch Klicken auf den Balken können Sie sich genauer informieren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich dabei um Momentaufnahmen handelt, die sich jederzeit ändern können.
 
Die Meldungen dienen daher lediglich als Orientierungshilfe.
 


Januar 2024

 

Schulbuchausleihe: Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2024/2025

 

Für das Schuljahr 2024/2025 erhalten die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger (für unsere Grundschule ist das die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land) gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

Abgabefrist ist der 15. März 2024. 

Die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind. 

Die Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr erhalten die Schülerinnen und Schüler im Mai 2024. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schulbuchausleihe und die Anträge zum Download: https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html

 



 

Januar 2024

 

Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2024/2025

 

Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt in dem Zeitraum vom 29.01.24 - 02.02.24.

Bitte sprechen Sie vorab einen Termin mit uns ab unter 06563 / 2510.

 

Das Kind ist bei der Schuleinschreibung persönlich vorzustellen.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und Bescheinigung über den Kindergartenbesuch des Kindes und den Impfpass (wg. Nachweis Masernschutzimpfung).

 

Textauszug Schulgesetz (SchulG)

  • 58
    Vorzeitige Aufnahme,
    Zurückstellung vom Schulbesuch

(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.

Textauszug Grundschulordnung

  • 10
    Anmeldung zum Schulbesuch
    (1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden.

(3) (…) Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

 



 

 

Dezember 2023

 

 

Liebe Eltern.

 

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien (Freitag, 22.12.2023) endet der Unterricht für alle Klassen zur gewohnten Zeit. Die Nachmittagsbetreuung findet wie immer statt.

 

Zum Vormerken:

Im Januar 2023 finden die Schüler-Eltern-Lehrergespräche (Klasse 2, 3 und 4) statt. Die Klassenlehrerinnen werden Sie über die Termine informieren.

 

Die Halbjahreszeugnisse für die Klasse 3 und 4 werden am 26.01.2024 ausgeteilt. An diesem Tag ist für ALLE Kinder der Schule um 12.10 Uhr Schulschluss. Die Nachmittagsbetreuung findet wie immer statt.

 

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir erholsame und besinnliche Advents- und Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr 2024.

 

Der erste Schultag nach den Ferien ist am Montag, 08.01.2024

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Bretz

Schulleiterin

November 2023

 

Kindergedanken

 



 

Oktober 2023

 

Herbstferien

vom 16.10.2023 bis 27.10.2023

 

Der erste Schultag nach den Herbstferien ist Montag, 30.10.2023.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ferien .



 

 

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