26.04.2021

 

Testpflicht an Schulen in RLP

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte.

Am 22. April 2021 hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Ab Montag, 26. April 2021, wird es in den Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Dabei gilt:

  • Auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen
  • Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab der Kalenderwoche 17 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

 

Hier gehts zum Anschreiben der Ministerin: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/dokumente/

 



 

 

 

 

 



 

Hier finden Sie alle Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/



 

März 2021

 

Osterferien

 

Die Osterferien stehen vor der Tür. Am letzten Schultag vor den Osterferien, Freitag, 26.03.2021  ist regulärer Unterrichtsschluss.  Die Betreuung findet wie immer statt.

Die drei Tage direkt im Anschluss an die Osterferien, Mittwoch 07.04.21 bis Freitag 09.04.2021, sind bewegliche Ferientage.

Somit ist der erste Schultag nach den Osterferien Montag, der 12.04.2021.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen schöne, erholsame und hoffentlich sonnige Osterferien.

 

Ihre Grundschule Neidenbach

 



 

 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/

 

 



 

Januar 2021

 

Anträge auf unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 müsssen bis 15. März beim Schulträger eingereicht werden

 

Ein neues Jahr hat begonnen und somit auch die Planungen für das neue Schuljahr 2021/2022. Die Abläufe, wie z. B. die Aushändigung der Anträge auf Lernmittelfreiheit in Papierform an alle Schülerinnen und Schüler, sind aktuell durch den nicht stattfindenden Präsenzunterricht, beeinträchtigt. Sobald die Kinder wieder in der Schule sind, werden wir die Formulare im Original verteilen. Unsere zukünftigen Erstklässler erhalten dieses Schreiben per Briefpost und/oder per Mail.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anträge auf Lernmittelfreiheit auch über folgenden Link online zur Verfügung stehen: https://lmf-online.rlp.de Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich ein direkt am PC ausfüllbares Dokument herunterzuladen: https://lmf-online.rlp.de

Natürlich ist es nach wie vor möglich, den Antrag in Papierform beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim Schulträger zu erhalten oder anzufordern.

Einige wichtige Informationen zur Antragstellung haben wir noch einmal zusammengestellt:

1.  Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jedes Jahr neu zu stellen, auch für Wiederholer einer Jahrgangsstufe

2.  Die Antragsfrist endet am 15. März 2021

3.  Der Antrag ist beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim zuständigen Schulträger bis spätestens 15. März 2021 (Fristende) einzureichen. Hierzu ist noch als wichtige Information anzumerken, dass Anträge der künftigen 5. Klässler (bzw. alle Schulwechsler) bei der zukünftigen Schule bzw. beim künftigen Schulträger abzugeben sind, ebenfalls in der vorgegebenen Antragsfrist, auch wenn die Schulwahl noch nicht hundertprozentig sicher feststeht.

Der Schulträger für unsere Grundschule ist die Verbandsgemeinde Bitburer-Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg

Weiterhin ist zu berücksichtigen: Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Registrierung und Bestellung zur Teilnahme gegen Gebühr – entgeltliche Schulbuchausleihe – wird in der Zeit vom 21.05.21 bis 21.06.2021 möglich sein. Hierzu wird den Schülerinnen und Schülern in dem Zeitraum 10.05. bis 20.05.2021 ein Infozettel ausgehändigt (enthält Freischaltcode und Hinweise auf die Servicestelle des Schulträgers)

 



 

Januar 2021

 

Sprechstunden Schulsozialarbeit

 

Liebe Eltern, liebe Kinder,

wir wünschen Ihnen / Euch ein frohes neues Jahr und hoffen Sie / Ihr konnten die freien Tage genießen.

Aufgrund der Schulschließungen wird die Schulsoziarbeit erneut telefonische Sprechstunden anbieten. Diese bleiben solange bestehen, bis alle Schüler wieder die Schule besuchen können. Ist dies der Fall, wird die Schulsozialarbeit, wie Ihnen bereits mitgeteilt, nicht mehr an der Schule präsent sein. Dennoch haben Sie natürlich die Möglichkeit uns zu kontaktieren.

Sollten Sie außerhalb der telefonischen Sprechstunden ein Anliegen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail und wir werden schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen. In Ausnahmefällen ist ein Hausbesuch bei Ihnen möglich, sollte eine telefonische Beratung nicht ausreichen.

Uns ist bewusst das Sie als Eltern in dieser Zeit sehr stark gefordert sind und möchten Sie an dieser Stelle unterstützen. Für viele Schüler die nicht am Präsentunterricht teilnehmen können, haben wir ein kleines Spiel- und Bastelpaket erstellt, indem Spiele und Beschäftigungsmöglichkeiten enthalten sind. Wenn Sie und Ihr Kind Interesse daran haben, können Sie dieses gerne per E-Mail unverbindlich und kostenlos bei uns anfordern.

 

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen, bis dahin bleiben Sie gesund!

 

Ole Schmitt                                                                

Schulsozialarbeiter Bitburger Land                                       

Tel.: 015120096066                                                              

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Telefonische Sprechstunde:

Montag 09:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr

 

 

Jonas Reil

Schulsozialarbeiter Bitburger Land

Mobil: 0160/92202031

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefonische Sprechstunde:

Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

 



 

Bitburg, Dezember 2020

Umstrukturierung Schulsozialarbeit

 

 

Liebe Eltern, 

liebe Erziehungsberechtigte,                                       

 

das Angebot der Schulsozialarbeit wird sich zum 01.01.2021 verändern. In Zukunft werden keine regelmäßigen Sprechstunden mehr an Ihrer Grundschule angeboten. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, bei Fragestellungen rund um Ihr Kind mit uns in Kontakt zu treten bzw. zu bleiben.

 

Wir sind Ansprechpartner für Eltern und LehrerInnen gleichermaßen, wenn es um die Beratung und Hilfestellung zu akuten Problemlagen geht und können dabei helfen, bei Bedarf passende Kontakte zu anderen Institutionen zu vermitteln. Schulsozialarbeit wird als ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe verstanden. Sie ist unverbindlich, freiwillig und kostenlos. Ein Gespräch mit uns ist vertraulich. Individuelle Terminabsprachen per Telefon oder per E-Mail sind möglich, um einen Termin zu vereinbaren. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.

 

Eltern können sich an uns wenden, wenn sie sich aus unterschiedlichen Gründen Sorgen um ihr Kind machen und eine Beratung wünschen, beispielsweise bei Fragen zur Erziehung, Freizeitgestaltung oder Mediennutzung.

Für die Lehrerinnen und Lehrer stehen wir ebenfalls beratend und unterstützend zur Seite, wenn sich im Bildungs- und Erziehungsauftrag ein Konflikt bzw. Bedarf ergibt.

 

 

Wir freuen uns auf eine gute und gemeinsame Zusammenarbeit!

 

 

Ole Schmitt                                                                

Schulsozialarbeiter Bitburger Land                                       

Tel.: 015120096066                                                              

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                                 

 

und

 

Jonas Reil

Schulsozialarbeiter Bitburger Land

Tel.: 016092202031       

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