Seniorennachmittag Neuheilenbach

Am Donnerstag, 21.11.2019, gestalteten die Betreuungskinder der Grundschule Neidenbach den Seniorennachmittag in Neuheilenbach mit.
Unserer Betreuungskräfte Birgit Schmitz und Sanni Hargarten hatten in den Wochen vorher mit den Kindern den Zillertaler Hochzeitsmarsch einstudiert.
Als „echte fesche Bayern“ mit Lederhosen und Dirndl  unterhielten die Kinder die Senioren mit einem mitreißenden Tanz.
Die Senioren belohnten die Kinder mit einem kräftigen Applaus.


Ernennung zur Rektorin

Liebe Schulgemeinde!

Die Zeit vergeht wie im Flug! Es ist jetzt schon über ein Jahr her, dass Frau Pia Föhr ihren Dienst als Schulleiterin bei uns an der Schule angetreten hat. Am 07.11.2019 wurde sie deshalb offiziell von unserem zuständigen Schulrat Herr Thomas Baur zur Rektorin der Grundschule ernannt. Herr Baur gratulierte ihr und überreichte die Ernennungsurkunde. Auf die weitere Zusammenarbeit freuen wir uns sehr!

  • Rektorin

Erfolgreicher St. Martinsumzug 2019

Am 08.11.2019 feierte die Schul- und Dorfgemeinschaft ihr diesjähriges Sankt Martins-Fest. In den Wochen vorher bastelten die Kinder gemeinsam mit Ihren Lehrerinnen fleißig bunte Laternen und zogen die durch die Neidenbacher Straßen, um Lose für die große Tombola zu verkaufen.

Die Gestaltung der Andacht in der Kirche übernahm die Klasse 3/4 gemeinsam mit ihrer Religionslehrerin, sie übten ein kleines Theaterstück ein, wo gezeigt wurde wie der heilige Martin seinen Mantel mit dem armen Bettler teilte. Nach der Andacht versammelten sich alle auf der Straße um mit dem Martinszug durch Dorf zu ziehen. Die Straße wurde durch die Neidenbacher Feuerwehr gesperrt und musikalisch von der Feuerwehrkapelle Neidenbach begleitet. In dieses Jahr endete der Zug für ein gemütliches beisammen sein nach vielen Jahren wieder auf dem Schulhof, wo die große Verlosung und das Verteilen der Weckmänner stattfand.

Bei Würstchen, Glühwein und Kinderpunsch konnten sich alle bei klirrender Kälte aufwärmen und gemeinsam feiern.

An die Feuerwehr Neidenbach, Feuerwehrkapelle Neidenbach, den Förderverein der Grundschule Neidenbach e.V. , die Eltern die uns bei der Umsetzung unterstützt haben und vor allem bei allen Sponsoren für die große Tombola, sowie alle anderen die zum erfolgreichen Gelingen des Festes beigetragen haben, sagen wir herzlichen Dank!

Nur gemeinsam sind wir stark!

Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit, auch in den kommenden Jahren um den Brauch des St. Martins gemeinsam aufrecht zu erhalten.

Sponsoren der Tombola: 

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"Achtung: Neue Wegführung" bis zum

 

Schulhof Neidenbach


Unser Schulsozialarbeiter stellt sich vor:

 


Walderlebnistag

Am 24.09.19 machten sich die Neidenbacher Schüler auf, um ihren Schultag im nahegelegenen Wald zu verbringen. Auf dem Weg dorthin kam ihnen Förster Martin Lotze entgegen. Im Wald angekommen baute man zuerst ein Waldsofa aus Ästen, um einen gemütlichen Versammlungsort einzurichten. Hier erklärte der Förster Regeln, die sowohl für die eigene Sicherheit als auch für den Schutz des Waldes zu beachten sind. Im Anschluss durften sich die Kinder dann im Bogenschießen probieren. Außerdem wurden Hütten gebaut und Nüsse versteckt, um die Nahrungssuche des Eichhörnchens nachzuempfinden. Alle hatten sichtlich viel Spaß und so war es Herrn Lotze zum Schluss ein wichtiges Anliegen, dass der Wald nicht nur ein spannender Abenteuerspielplatz sein kann, sondern auch eine wichtige Lebensgrundlage darstellt, mit der Groß und Klein achtsam umgehen sollte.

Die Kinder und das Kollegium bedanken sich nochmals recht herzlich bei Herrn Lotze für einen ereignisreichen und interessanten Unterrichtsvormittag.


Schuleinschreibung für das Schuljahr 2020/2021

In der Grundschule Neidenbach  findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 an folgendem Termin statt:

26.08.2019 bis 28.08.2019 nach vorheriger telefonischer Absprache

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu Anmeldung. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz

Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.


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