In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2022/2023 an folgendem Termin statt:
13.09.2021 bis 17.09.2021
nach Terminvergabe lt. Einladungsschreiben
(wurden an die betreffenden Eltern im August verschickt)
oder vorheriger telefonischer Absprache.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfpass
(wg. neuem Maserschutzgesetz) vorzulegen.
Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz: Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres
(siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund
ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet
die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.