In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 an folgendem Termin statt:
26.08.2019 bis 28.08.2019 nach vorheriger telefonischer Absprache
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu Anmeldung. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz
Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.