Januar 2024

 

Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2024/2025

 

Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt in dem Zeitraum vom 29.01.24 - 02.02.24.

Bitte sprechen Sie vorab einen Termin mit uns ab unter 06563 / 2510.

 

Das Kind ist bei der Schuleinschreibung persönlich vorzustellen.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und Bescheinigung über den Kindergartenbesuch des Kindes und den Impfpass (wg. Nachweis Masernschutzimpfung).

 

Textauszug Schulgesetz (SchulG)

  • 58
    Vorzeitige Aufnahme,
    Zurückstellung vom Schulbesuch

(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.

Textauszug Grundschulordnung

  • 10
    Anmeldung zum Schulbesuch
    (1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden.

(3) (…) Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.